Oldtimer

Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren erfolgte. Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden, sie dürfen zudem nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2’000 bis 3’000 km/Jahr). Weitere Informationen siehe Homepage des Strassenverkehrsamts oder unter: www.shvf.ch (Swiss Historic Vehicle Federation).